Ihr erfahrener Rechtsanwalt für Religionsrecht in 1010 Wien

In Zeiten weltweiter auch religiös motivierter Konflikte ist es erfreulich in Österreich in einer stabilen, menschenrechtskonformen und toleranten verfassungsrechtlichen Lage zu leben. Durch die Vertretung und Beratung anerkannter Kirchen und Religionsgemeinschaften hat sich meine Kanzlei über Jahrzehnte eine einschlägige Expertise und das Vertrauen dieser wichtigen Träger gemeinnütziger Leistungen erarbeitet.

Persönlich und professionell bestehen enge Beziehungen zur römisch-katholischen Kirche und deren vielfältigen Einrichtungen sowohl im hoheitlichen Bereich als auch zu den konfessionellen Trägern von caritativen, Bildungs- und Pflegeeinrichtungen.

Das kanonische Recht der römisch-katholischen Kirche, welches weltweit gültig ist, regelt dabei alle Rechtsverhältnisse innerhalb der katholischen Kirche und bildet eine auch rechtlich interessante Ergänzung der staatlichen Rechtsordnung.

Überdies hinaus ist es mir ein Anliegen, Sie bei sämtlichen Rechtsgeschäften mit der katholischen Kirche zu unterstützen, da diese vielfach spezielle Gültigkeitsvorschriften unterliegen, die unter anderem Auswirkung auf die zivilrechtliche Gültigkeit des Rechtsgeschäfts haben.

Rechtsanwaltskanzlei Dr. Erich Ehn – Ihr Partner kirchlicher Institutionen Wien

Das Kirchenrecht Österreich regelt die Beziehungen der Gläubigen untereinander sowie zur Kirche. Aufgabe liegt hierbei vor allem in der rechtlichen Verfassung der Kirche und in der Ordnung ihres Verkündigungs- und Heilungsdienstes.

Die Kirchenrechtswissenschaft beschäftigt sich außerdem mit dem staatlichen Kirchenrecht bzw. Religionsrecht, d.h. mit dem vom Staat in religiösen und kirchlichen Angelegenheiten erlassenen Recht. Jenes Recht regelt die Beziehungen zwischen Staat und Religionsgemeinschaften.

Eines der wichtigsten Rechtsbereiche des katholischen Kirchenrechts ist das Ehenichtigkeitsverfahren. Das Nichtigkeitsverfahren wird von dem zuständigen Gericht der katholischen Kirche geführt – ich vermittel gerne die Kontakte zu den speziellen (innerkirchlichen) Rechtschutzinstitutionen.

Dr. Erich Ehn
Rechtsanwalt
  • 1981 Promotion zum Doktor der Rechtswissenschaften an der Universität Wien
  • 1979 Auslandspraktikum im Bankwesen in Deutschland
  • 1979 bis 1982 Assistent am Institut für österreichische und deutsche Rechtsgeschichte
  • seit 1987 eingetragen in der Liste der Rechtsanwälte in Wien
"legibus omnes idcirco servimus ut liberi esse possimus"(„Den Gesetzen dienen wir alle, damit wir frei sein können“ · Cicero)
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Fundierte Rechtsvertretung in all Ihren kirchenrechtlichen Belangen – ich setze mich für Sie ein!

Ferner bietet Ihnen die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Erich Ehn rechtliche Hilfe in der kirchlichen Verwaltung und Rechtspflege an. Sie brauchen Unterstützung bei der Einholung erforderlicher kirchenrechtlicher Genehmigungen? Möglicherweise benötigen Sie rechtliche Hilfe bei Ihrem kirchenrechtlichen Sachverhalt? Ich stehe Ihnen während des gesamten Verfahrens kompetent und mit Rat und Tat zur Seite! Ich berate und betreue nicht nur kirchliche juristische Personen, sondern gebe selbstverständlich auch Diözesen, Ordensgemeinschaften sowie kirchlichen Stiftungen und Vereinen eine professionelle Unterstützung.

Ihre Ansprechperson im Kirchenrecht Österreich!

Fachliche Kompetenz, Aufrichtigkeit und persönliches Verständnis bilden die Grundlage meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt für Kirchenrecht. Ich erarbeite, in vertrauter Zusammenarbeit mit meinen Klienten, ganzheitliche Lösungsansätze, die perfekt auf das jeweilige Problem meiner Mandanten zugeschnitten sind.

Kontaktieren Sie mich doch einfach per E-Mail oder Telefon, um ein Erstberatungstermin zu vereinbaren. Ich freue mich auf Ihre Nachricht!

Rechtsanwaltskanzlei Dr. Erich Ehn